Begleitete Elternschaft: Unterstützung statt Bevormundung

Von Diana Arnold Lesezeit 4 Minuten
Eine Hand hält drei unterschiedliche Pinsel mit Farben in die Höhe.

Menschen mit Behinderungen haben das Recht, Familien zu gründen. Mütter und Väter mit Lernschwierigkeiten profitieren dabei von Begleiteter Elternschaft: Vielfältige Konzepte und qualifiziertes Personal unterstützen Eltern und Kinder im Familienleben.

Wenn Menschen mit Lernschwierigkeiten – die Bezeichnung ›geistige Behinderung‹ kritisieren viele als diskriminierend – eine Familie gründen möchten, stoßen sie immer noch auf erhebliche Vorurteile: Die Gesellschaft, aber auch Angehörige trauen ihnen die verantwortungsvolle Elternrolle oft nicht zu.

Doch vor 20 Jahren wurde ihr Recht auf selbstbestimmte Sexualität und Elternschaft in Artikel 23 der UN-Behindertenrechtskonvention festgeschrieben. Auch Deutschland hat sich 2009 zur Umsetzung verpflichtet.

Etwa drei Viertel der Frauen mit Lernschwierigkeiten sind kinderlos, im Bevölkerungsdurchschnitt nur 20% der Frauen. Zudem sind sie dreimal häufiger sterilisiert. Zwangsterilisation ist seit 1996 in Deutschland verboten. Doch Prof. Markus Schefer, Mitglied des Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen, erklärt dazu im Interview mit dem inklusiven Magazin andererseits: »Im Rahmen der Staatenprüfung ist deutlich geworden, dass fragwürdige Sterilisationspraktiken nach wie vor bestehen. Menschen mit Behinderung werden sterilisiert, ohne dass sie ihre freie umfassende persönliche Einwilligung gegeben haben.«

Eltern begleiten und befähigen

Entscheiden sich Frauen mit Lernschwierigkeiten dennoch dazu, Kinder zu bekommen, gibt es zahlreiche Möglichkeiten der Unterstützung, wie z. B. die Assistenz nach §78 des SGB IX. Schon 30 Jahre vor der leistungsrechtlichen Regelung entstand das Konzept der Begleiteten Elternschaft.

Die Begleitete Elternschaft setzt sich aus vielfältigen ambulanten und stationären Leistungen der Teilhabe (SGB IX) und des Kinder- und Jugendrechts (SGB VIII) zusammen und verfolgt damit auch zwei untrennbar zusammenhängende Ziele: die Erziehungskompetenzen von Eltern mit Behinderung zu stärken und Kindern ein gutes Aufwachsen zu ermöglichen. Welche Leistungen dazu konkret infrage kommen, variiert von Familie zu Familie: Für eine Mutter mag es ausreichen, dass jemand zu ihr nach Hause kommt, bei der Strukturierung des Alltags unterstützt und mit dem Kind Hausaufgaben macht.

Andere Eltern, die ganz neu in ihrer Rolle sind und z. B. in einer Wohngruppe leben, erlernen Techniken zur Bindung: Blickkontakt mit dem Baby, Hemmungen im Körperkontakt abbauen oder mit ihm sprechen, wenn das Kind selbst noch nicht sprechen kann. Außerdem werden die Familien auch begleitet, wenn Jugendliche sich abnabeln und dies durch alterstypische Entwicklungen nicht immer nur friedlich abläuft.

Vermittlungsarbeit

Ob Sozialpädagogin, Heilerziehungspfleger oder Alltagshelferin – das unterschiedlich qualifizierte Personal leistet häufig Vermittlungsarbeit: zwischen Familienmitgliedern, aber auch zu Institutionen wie Kitas und Schulen, zu Behörden und Leistungsträgern. Sie navigieren durch den Dschungel der Zuständigkeiten oder schaffen dort Verständnis, wo die Erfahrung fehlt, dass Menschen mit Lernschwierigkeiten Teil einer vielfältigen Elterngemeinschaft sein können. Die Fähigkeiten der Eltern, aber auch Alter und Entwicklung der Kinder, die institutionelle Anbindung oder ein bereits vorhandenes Netzwerk entscheiden über die Art der individuellen Unterstützung. Das begleitende Personal muss dabei immer zwei Ansprüchen gerecht werden: Das Kindeswohl darf nie gefährdet sein. Die Eltern sollen nicht bevormundet werden, sondern informiert und selbstbestimmt Erziehungsverantwortung übernehmen können.

Die Teams arbeiten daher eng mit den Jugendämtern zusammen, so z. B. auch die Hilfen zur Erziehung in der Trägerschaft der Lebenshilfe Bremen e.V. Deren pädagogische Leitung, Kadidja Rohmann, ist seit über 20 Jahren an der Entwicklung und Umsetzung vielfältiger Konzepte zur Begleiteten Elternschaft beteiligt und überzeugt davon: »Wenn die richtige Unterstützung von Anfang an da ist, dann können Kinder gut bei ihren Eltern aufwachsen.«

Spannungsfelder

Die Begleitete Elternschaft sieht sich vielen Spannungsfeldern ausgesetzt: Zum einen verursacht das Zusammenspiel der beiden Sozialgesetze VIII und IX einen »Verschiebebahnhof der Zuständigkeiten«, wie es Kai Pakleppa, Leiter des Referats Konzepte der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V., ausdrückt. Es herrscht also nicht immer Klarheit darüber, wer zuständig ist und Kosten trägt.

Auch Eltern haben unterschiedliche Sichtweisen auf die professionelle Begleitung.

Zum anderen ist der Grat zwischen Unterstützung und Bevormundung oft schmal. Auch Eltern haben unterschiedliche Sichtweisen auf die professionelle Begleitung: Während sich die einen bewusst sind, dass ein Zusammenleben als Familie nur durch die Unterstützung möglich ist, empfinden andere diese als übergriffig. Und natürlich können sich diese Gefühle auch vermischen: Es erfordert viel Vertrauen, fremde Menschen so weit in die Privatsphäre hineinzulassen. Auch Rohmann erlebt es gelegentlich, dass die Eltern sich »auf dem Prüfstand fühlen, was dann auch zu einer Belastung werden kann.«

Das gilt vor allem, wenn Kindeswohlgefährdung im Raum steht. Schließlich gibt es auch Fälle, in denen eine räumliche Trennung zum Wohl des Kindes unvermeidlich ist. Auch dann bleibt das Ziel der Begleiteten Elternschaft, den Kontakt zwischen Eltern und Kinder aufrecht zu erhalten und den Eltern die Teilhabe am Leben ihrer Kinder zu ermöglichen, z. B. durch Wohngruppen in einer gemeinsamen Einrichtung.

Barrieren

2002 gründete sich die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) ›Begleitete Elternschaft‹, ein bundesweiter Zusammenschluss verschiedener Einrichtungen, die Eltern mit Behinderung unterstützen. Zu den drängendsten Forderungen der BAG gehört der flächendeckende Ausbau der Einrichtungen. Auch Rohmann bekommt Anfragen aus ganz Deutschland. Sie wünscht sich daher mehr bezahlbaren familientauglichen Wohnraum sowie flexiblere und inklusive Wohnkonzepte.

Nicht selten muss eine werdende Mutter die Einrichtung, in der sie bisher gewohnt hat, aufgrund der Schwangerschaft verlassen und den Vater und ihr vertrautes Umfeld zurücklassen, weil verfügbare Plätze in passenden Häusern rar sind.

Neben mangelndem Wohnraum ist die Kommunikation eine wesentliche Barriere für Eltern mit Lernschwierigkeiten: Viele Hürden erschweren den Alltag, weil notwendige Informationen nicht in einfacher oder Leichter Sprache zur Verfügung stehen. Die Verständigung mit Behörden und Institutionen wird so erheblich erschwert und ist damit auch ein wichtiges Thema für begleitendes Personal.

Bindung, Unterstützung und Erfahrung

»Niemand wird als Mutter geboren«, bekommen viele Mütter kurz nach der Geburt ihres ersten Kindes zu hören: Elterliche Kompetenzen müssten vielmehr erworben, Erfahrungen gemacht werden – von allen Eltern. Und auch: »Um ein Kind aufzuziehen, braucht es ein ganzes Dorf«, sprich Netzwerke zur Entlastung der Eltern, aber auch vielfältige Kontakte für die Kinder.

Auch Rohmann ist überzeugt davon, dass durch Erfahrung und Unterstützung vieles möglich ist und ergänzt: »Es kommt vor allem darauf an, dass die Eltern in der Lage sind, eine Bindung zu ihrem Kind aufzubauen und zuverlässig da zu sein.«

Das bestätigt auch Demi Akpinar im Interview zum Modellprojekt ›Begleitete Elternschaft NRW‹. Akpinar wuchs bei ihrer Mutter mit Lernschwierigkeiten auf: »Ihre größte Ressource war und ist ihre Liebe. Ihr Zuspruch, wie sehr sie mich liebt. Und ihre Verlässlichkeit, dass sie immer da sein wird.«

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