Die Digitalisierung in Gesundheit und Pflege entscheidend voranbringen, das hat sich auch die aktuelle schwarz-rote Regierungskoalition ganz weit oben auf die politische Agenda geschrieben. Einen wichtigen Beitrag dazu soll der Entwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovationen, kurz GeDIG, leisten.
Mit dem derzeit als Referentenentwurf vorliegenden Gesetz sollen die Vorteile der Digitalisierung gezielt in die Versorgung gebracht werden. Digitale Anwendungen, allen voran die elektronische Patientenakte (ePA), sollen für Versicherte attraktiver und im Versorgungsalltag besser nutzbar werden. Gleichzeitig zielt der Entwurf darauf, die Nutzung von Gesundheitsdaten für Forschung, Innovation und Versorgung zu verbessern. Nach weiterer Abstimmung, auch mit Ressorts und Verbänden, steht der Entwurf nun für den 15. Juli auf der Tagesordnung des Bundeskabinetts.
Das Ziel: schneller zur passgenauen Leistung für die Versicherten
Der Entwurf sollte auch Regelungen vorsehen, die dem Medizinischen Dienst neue Möglichkeiten eröffnen und zusätzliche Werkzeuge an die Hand geben, um die digitale Transformation in seinen Begutachtungs- und Tätigkeitsfeldern weiter entschlossen voranzutreiben.
Vorgesehen ist bereits, die Richtlinienkompetenz des Medizinischen Dienstes Bund zu erweitern: Künftig soll er bundesweit einheitliche Vorgaben zu den digitalen Datenaustauschverfahren zwischen Medizinischen Diensten und insbesondere Krankenkassen sowie Leistungserbringern festlegen. So könnten bestehende Effizienzverluste, etwa durch unterschiedliche IT-Systeme und Übermittlungswege, behoben werden. Die geplante Standardisierung von Datenübermittlungen könnte zudem Prozesse beschleunigen, die Wirtschaftlichkeit verbessern und letztendlich auch die Qualität der Versorgung für die Versicherten erhöhen.
Auch die ePA bietet große Chancen, um die Versorgung der Versicherten zu verbessern. Dem Medizinischen Dienst sollten hier Lese- und Schreibrechte eingeräumt werden, um die Begutachtungsaufgaben effizienter und zielgenauer wahrnehmen zu können. Ein erster konkreter Schritt wäre, über das GeDIG Gutachten zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit in der ePA zu hinterlegen. Für die Versicherten wären die Gutachten damit transparent und jederzeit verfügbar. Auch könnten die behandelnden Ärztinnen, Ärzte sowie Therapeutinnen und Therapeuten direkt auf Empfehlungen zu Prävention, Rehabilitation sowie zur erforderlichen Heil- und Hilfsmittelversorgung zugreifen. Die ePA wäre damit auch hier ein Prozessbeschleuniger: Abläufe würden vereinfacht und beschleunigt – Versicherte erhielten schneller die zu ihren Bedarfen passenden Leistungen.
Reallabore: Innovationen möglich machen
Der Referentenentwurf sieht darüber hinaus eine Experimentierklausel für die Datennutzung in den gesetzlichen Krankenkassen vor. Künftig sollen Krankenkassen mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde sogenannte Reallabore errichten können. Hier wäre eine erweiterte Datenverarbeitung im Interesse der Versicherten – auch ohne eine explizite gesetzliche Vorschrift - möglich. Diese Regelung sollte auf den Medizinischen Dienst ausgeweitet werden. Denn auch hier besteht die Chance, (Arbeits-) Prozesse mithilfe KI-gestützter Verfahren systematisch weiterzuentwickeln und einen schnelleren Zugang zu Leistungen zu erreichen. Planung und Durchführung solcher Reallabore der Medizinischen Dienste sollten vom Medizinischen Dienst Bund koordiniert werden, um ein zielgerichtetes Vorgehen sicherzustellen. Fazit: Mehr Licht oder mehr Schatten? Diese Frage stellt sich bei der Bewertung von Gesetzesentwürfen sehr oft. Beim GeDIG überwiegt vor allem die Chance. Die Chance, aktuelle Herausforderungen im Gesundheitswesen gezielt anzugehen, indem die Vorteile der Digitalisierung in der Versorgung tatsächlich wirksam werden.