Die Zahl der Kindeswohlgefährdungen hat einen neuen Höchststand erreicht. Wird einem Jugendamt der Verdacht auf Kindeswohlgefährdung gemeldet, startet ein klar geregeltes Verfahren zum Schutz des Kindes.
Bei rund 79.800 Kindern oder Jugendlichen haben die Jugendämter in Deutschland 2025 eine Kindeswohlgefährdung durch Vernachlässigung, psychische, körperliche oder sexuelle Gewalt festgestellt. Laut Statistischem Bundesamt (destatis) waren das 10% mehr Fälle als im Vorjahr. Damit hat sich die Fallzahl seit 2012 mehr als verdoppelt.
Die Gründe, warum die Gefährdungsmeldungen so stark zugenommen haben, sind vielfältig. Die Sensibilität für das Thema ist generell größer geworden und damit auch die Bereitschaft, Kindeswohlgefährdung anzuzeigen. Gleichzeitig gibt es gesetzliche Neuerungen und Verbesserungen in der Kooperation zwischen Fachkräften im Gesundheitswesen und den Jugendämtern.
Eindruck beim Hausbesuch
Erfährt ein Jugendamt von einem Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung, ist das weitere Vorgehen strikt geregelt. So ist das Jugendamt gesetzlich verpflichtet, schnell zu handeln und begründeten Hinweisen unverzüglich nachzugehen. Dabei werden grundsätzlich mehrere Fachkräfte des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) beim Jugendamt eingebunden – die gemeinsame Einschätzung im Team soll die fachliche Basis der Entscheidungen verbreitern. Ist eine Gefährdung nicht auszuschließen, verschaffen sich Mitarbeitende des Jugendamtes bei einem Hausbesuch einen persönlichen Eindruck. Dabei werden in der Regel sowohl die Eltern als auch das Kind angehört. Kam die Meldung aus einem professionellen Kontext, wie beispielsweise von einer Arztpraxis oder vom Medizinischen Dienst, werden die meldenden Personen an der Gefährdungseinschätzung beteiligt.
Handlungsleitfaden zur Einschätzung
»In unseren Begutachtungen begegnen wir Familien oft in schwierigen Lebenssituationen. Deshalb achten wir aufmerksam auf Anhaltspunkte, die auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung hinweisen«, sagt Dr. Anne Trapp, Fachreferentin für Pädiatrie beim Medizinischen Dienst Berlin-Brandenburg. Bei einem begründeten Verdacht seien die Mitarbeitenden des Medizinischen Dienstes befugt, das zuständige Jugendamt zu informieren. »Als medizinischer und pflegefachlicher Begutachtungsdienst fühlen wir uns dem Schutz von Kindern in besonderem Maße verpflichtet«, so Trapp. Die Einschätzung möglicher Gefährdungen und der angemessene Umgang damit seien jedoch oft anspruchsvoll. »Nur wer Warnsignale erkennt und fachlich einordnen kann, kann rechtzeitig handeln. Deshalb haben wir für den Medizinischen Dienst Berlin-Brandenburg einen Handlungsleitfaden entwickelt und bieten seit 2025 bundesweit Schulungen für Begutachtende an«, erklärt Trapp. Die enge Zusammenarbeit mit den Jugendämtern eröffne betroffenen Familien wirksame Unterstützung.
Unterstützung der Eltern
Bestätigt sich der Verdacht, dass eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, versucht das Jugendamt in der Regel zunächst, die Eltern mit helfenden Maßnahmen zu unterstützen und so die Gefährdung abzuwenden. Sind Eltern etwa akut überfordert, aber prinzipiell bereit und in der Lage, mit entsprechender Unterstützung die Situation zu verändern, kann das Jugendamt ambulante Hilfen zur Erziehung vermitteln. Dabei kommen pädagogische Fachkräfte direkt in die Familie. Sie strukturieren den Alltag, unterstützen bei akuten Krisen und sichern die Versorgung der Kinder.
Stimmen die Eltern einem Hausbesuch nicht zu oder sind sie nicht in der Lage bzw. nicht bereit, die Situation zu verbessern, schaltet das Jugendamt das Familiengericht ein. Dieses kann weitere Schutzmaßnahmen einleiten. In extremen Fällen können die Kinder vorübergehend aus der Familie genommen und an einem sicheren Ort untergebracht werden – auch der vollständige Entzug des elterlichen Sorgerechts ist möglich.