Mehr Datenschutz und Datensicherheit?

Von Heike Jansen Lesezeit 2 Minuten
Collage: Cyborg (Mensch, Maschine, Zeichnung, schwarz-weiß und farbiges Bein)

Zunehmend mehr Hilfsmittel setzen auf eine übergreifende digitale Vernetzung und Datenerfassung zugunsten einer individuelleren Anwendung und Versorgung.

Durch die Miniaturisierung und die damit verbundene Mobilität sind in den vergangenen Jahrzehnten Software und Hardware bei Hilfsmitteln immer leistungsfähiger geworden. Längst laufen komplexe Softwareanwendungen auf mobilen Endgeräten, die Digitalisierung und der Digitalisierungsgrad gewinnen immer mehr an Bedeutung.

Aus der Praxis

Hersteller von Hilfsmitteln ersetzen heute ehemals interne Computereinheiten durch externe Smart-Devices, die weitere Vernetzungsmöglichkeiten bieten. Smart Devices sind elektronische Geräte, die kabellos, mobil, vernetzt und mit verschiedenen Sensoren (Geosensoren, Kameras etc.) genutzt werden können. Kombiniert mit speziellen Apps werden sie zum Beispiel als iPods vermehrt bei ›Hilfsmitteln zum Glukosemanagement‹ (Produktgruppe 30 des Hilfsmittelverzeichnisses) eingesetzt. Hier sind auch Patchpumpen abgebildet. Dabei wird die Pumpeinheit, die das Insulin enthält, auf die Haut geklebt und über Bluetooth oder NFC drahtlos mit einem Endgerät verbunden. Mit einem Smart Device stehen also nicht nur externe Verbindungsmöglichkeiten zur Verfügung, sondern mit einer entsprechenden App auch interne. Künftig werden neben den Glukose-Daten zunehmend auch Bewegungs-, Ernährungs-, Sport-, Vitalwerte etc. verknüpft werden können, so dass ein umfassendes und individuelles Bild für die Hilfsmitteltherapie entsteht.

Auch bei den Hörhilfen gab es dank Digitalisierung und Technologieentwicklung deutliche Veränderungen. Galt es in den Anfängen, Verstärker, Mikrofone und Lautsprecher zu miniaturisieren, ist es bis heute gelungen, die Produkte nicht nur zu verkleinern und den Nutzungsgrad zu erhöhen, sondern auch Plattformen zu implementieren, die viele Hörprogramme für unterschiedliche Hörsituationen bereitstellen. Längst ist es möglich, störende Nebengeräusche herauszufiltern und die Hörhilfen über Bluetooth an digitale Endgeräte anzubinden. So kann die Nutzerin oder der Nutzer die Hörhilfen über produktspezifische Apps fernsteuern. Bei Störungen kann der Support des Herstellers auf die Produkte zugreifen und zum Beispiel aktuelle Updates aufspielen.

Sensible Daten schützen

Je mehr sensible Gesundheitsdaten von Versicherten aufgezeichnet, verarbeitet und an Dritte, beispielsweise die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt, weitergeleitet werden, desto wichtiger werden Datenschutz und Datensicherheit. Während sich der Datenschutz mit der Verwendung, Sammlung, Aufbewahrung, Löschung und Speicherung von Daten befasst, steht die Datensicherheit für die Maßnahmen zur Umsetzung des Schutzes digitaler Daten über den gesamten Lebenszyklus des Produktes.

Dabei gilt: Die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Informationen sind zu gewährleisten. Die Gesundheitsdaten müssen gemäß den nationalen und internationalen gesetzlichen Vorschriften (Medical Device Regulation (MDR) und die nachgeordnete Normung, die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Sozialgesetzbuch (SGB)) und den zur Verfügung stehenden Technologien so umfassend wie möglich vor Manipulation und missbräuchlicher Verwendung geschützt werden, wie es etwa die Politik und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) fordern.

Angesichts der rasanten technischen Entwicklung werden die Anforderungen an digitale Produkte zum Schutz der Versicherten zunehmen. Hilfsmittel, die in der Vergangenheit ein Alleinstellungsmerkmal besaßen, sind heute zur unternehmerischen Qualitätssicherung, zu Forschung und Therapieverbesserung umfassend vernetzt. Dabei müssen Datenschutz und Datensicherheit immer im Vordergrund stehen. Am Ende sind alle Daten jedoch nur so weit sicher, wie die Beteiligten damit verantwortungsvoll umgehen.

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