Richtlinien
Liposuktion bei Lipödem wird Kassenleistung
Die Liposuktion bei Lipödem ist ab 2026 unabhängig vom Stadium der Erkrankung eine Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung – ambulant und stationär. Dies hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im Juli beschlossen und die Versorgung an bestimmte Vorgaben geknüpft.