Liposuktion bei Lipödem wird Kassenleistung

Von Dr. med. Bernhard van Treeck Lesezeit 2 Minuten
Schematische Darstellung von drei Frauen mit Lipödem

Die Liposuktion bei Lipödem ist ab 2026 unabhängig vom Stadium der Erkrankung eine Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung – ambulant und stationär. Dies hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im Juli beschlossen und die Versorgung an bestimmte Vorgaben geknüpft.

Wissenschaftliche Grundlage des Beschlusses ist die vom G-BA 2019 beauftragte randomisiert- kontrollierte Erprobungsstudie (LIPLEG), die im Zwischenergebnis eine signifikante Reduktion der Schmerzsymptomatik, des Leitsymptoms des Lipödems, gezeigt hatte. Auch das Verständnis der Leitlinie änderte sich: Man sah, dass Komorbidität mit Adipositas eine größere Rolle spielt als erwartet und dass die Einteilung in Stadien nicht zielführend ist. Todesfälle traten in der Studie nicht auf. Auf Basis dieser Erkenntnisse sind Liposuktionen, d. h. operative Eingriffe, mit denen das krankhaft veränderte Unterhautfettgewebe des Lipödems reduziert wird, nun in allen Stadien der Erkrankung zusätzlich zu den konservativen Behandlungen wie Kompressionsstrümpfen eine reguläre Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Diagnose und Indikationsstellung

Laut Richtlinie müssen Indikationsstellung und operative Durchführung getrennt voneinander durch unterschiedliche Ärzte erfolgen. Die Diagnose muss eine Fachärztin oder ein Facharzt für Innere Medizin und Angiologie, für Physikalische und Rehabilitative Medizin oder für Haut- und Geschlechtskrankheiten oder eine Fachärztin oder ein Facharzt mit Zusatz-Weiterbildung Phlebologie stellen.

Konservative Maßnahmen wie Kompression, Lymphdrainage, Ernährungstherapie und psychosoziale Maßnahmen bleiben unverändert die Therapie der ersten Wahl und müssen vor Indikationsstellung zur Liposuktion mindestens sechs Monate lang durchgeführt worden sein.

Für die Diagnosestellung entscheidend sind das Vorliegen einer Fettgewebsvermehrung an den Extremitäten (disproportional, symmetrisch, unter Aussparung der Hände und Füße) sowie Schmerzen in den betroffenen Extremitäten.

Bei Indikationsstellung gilt es, eine häufig zusätzlich zum Lipödem vorliegende Adipositas zu berücksichtigen. Ist der Body Mass Index (BMI) größer als 35 kg/m², schließt dies die Liposuktion aus. Bei einem so hohen Übergewicht bringt der Eingriff erfahrungsgemäß keine Erfolge. Die Adipositas sollte dann zunächst leitliniengerecht behandelt werden.

Bei einem BMI von 32 bis 35 kg/m² ist eine Liposuktion grundsätzlich möglich. Zusätzlich zur Adipositas muss dann allerdings ein lipödemtypisches Fettverteilungsmuster (Waist‑to‑Height‑Ratio) nachgewiesen sein. Sechs Monate vor dem Eingriff darf außerdem keine Gewichtszunahme dokumentiert sein.

Qualitätsanforderungen Operation

Die Liposuktion durchführen dürfen ausschließlich Fachärztinnen und Fachärzte für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie, andere Fachärztinnen und Fachärzte des Gebiets Chirurgie sowie andere operativ tätige Facharztgruppen, Fachärztinnen und Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten. Darüber hinaus dürfen Fachärztinnen und Fachärzte anderer Fachrichtungen operieren, sofern sie bereits vor dem 9. Oktober 2025 die Methode gemäß der Qualitätssicherungs-Richtlinie zur Liposuktion bei Lipödem des G-BA erbringen durften.

Bei dem vorgegebenen Standardverfahren der Liposuktion, der Tumeszenz‑Liposuktion, dürfen maximal 10 % des Körpergewichts an Fettmenge je Eingriff abgesaugt werden. Mehr als 3.000 ml abzusaugen, ist nur zulässig, wenn nach der OP eine Nachbeobachtung über zwölf Stunden sichergestellt ist. Wiederholte Eingriffe an derselben Region sind nicht zulässig.

Ausblick

Die LIPLEG‑Studie läuft weiter. Es sind daraus weitere Erkenntnisse zu Rezidiven und langfristigen Ergebnissen zu erwarten. Der G‑BA wird diese Entwicklungen beobachten und nimmt jederzeit Hinweise aus der Versorgung auf, um seine Regelungen bei Bedarf anzupassen.

Titelbilder vergangener Ausgaben

forum-Archiv

Hier finden Sie ältere Magazin-Ausgaben als PDF zum Download.