Der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) fehlen 2027 voraussichtlich 19 Mrd. Euro. Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz will die Bundesregierung die Ausgaben an die Einnahmen koppeln und das Steigen der Beiträge stoppen.
Bis Ende des Jahres werden die Krankenkassen nach Angaben ihres Spitzenverbandes rund 370 Mrd. Euro für die Gesundheitsversorgung ihrer 75 Mio. Versicherten ausgeben. Das Problem: Beitragseinnahmen und Ausgaben entwickeln sich immer weiter auseinander. Nach den Finanzdaten der Kassen für das erste Quartal sind die Leistungsausgaben um 7,6% gestiegen, die Einnahmen dagegen nur um 4,1%. Das Bundesgesundheitsministerium rechnet für 2027 mit einer Deckungslücke von 19 Mrd. Euro. Die von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) eingesetzte GKV-Finanzkommission ging Ende März noch von 15,3 Mrd. aus. Bis 2040 droht sich der Fehlbetrag auf rund 40 Mrd. auszuweiten.
Mit dem Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKVBStabG) hat Warken den Rat der Wissenschaftler aufgegriffen, die Ausgaben an die Einnahmen zu binden. Krankenhäuser, Ärztinnen, Ärzte und anderer Leistungserbringer bekommen auch künftig mehr Geld, aber in der Regel nur noch im Rahmen der Grundlohn-Steigerungen. Die Finanzkommission Gesundheit empfahl zudem, sich auf die Grundsätze evidenzbasierter Medizin zu besinnen, stärker auf Prävention zu setzen sowie eine Zuckersteuer nach britischem Vorbild einzuführen und die Steuern auf Alkohol und Tabak anzuheben. Zugleich mahnte das Gremium den Bund, die gesamtgesellschaftlichen Aufgaben der GKV auskömmlich zu finanzieren.
Werkzeugkasten für Warken
66 Empfehlungen für kurzfristig mögliche Sparmaßnahmen legten die Wissenschaftler in ihren ›Werkzeugkasten‹ für Warken. Schon im nächsten Jahre könnte die GKV um mehr als 42 Mrd. Euro entlastet werden, heißt es in ihrem Bericht. 36 Mrd. ließen sich ohne Nachteile, eine Mrd. sogar mit positiven Folgen für die Versorgung einsparen. Das Gros der Empfehlungen fand Eingang in den Gesetzentwurf. Der Medizinische Dienst Bund begrüßte eine stärkere evidenzbasierte Prüfung der Mittelverwendung als »wichtiges Signal für Qualität und Nachhaltigkeit in der Versorgung«. Eine nachhaltige Verbesserung der Abrechnungsqualität erhofft sich der Medizinische Dienst durch das Anpassen von Quoten und Schwellenwerten bei der Krankenhausabrechnungsprüfung.
Bei Redaktionsschluss war noch nicht klar, ob es bei der unbefristeten Kürzung der Bundesmittel für versicherungsfremde Leistungen um zwei Mrd. Euro pro Jahr bleibt. Demgegenüber würden die 250 Mio. Euro kaum ins Gewicht fallen, mit denen der Bund 2027 in den Ausgleich der chronisch unterfinanzierten Gesundheitsversorgung von Menschen in Grundsicherung einsteigen will.
Basis für Strukturreformen
Das Sparpaket verlange »allen etwas ab, aber niemandem etwas Unzumutbares, und langfristig profitieren alle«, betonte Warken, nachdem ihrem Entwurf bei der Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages am 22. Juni die geballte Kritik der Interessengruppen entgegenschlug. Solide GKVFinanzen seien die Basis für anstehende Strukturreformen, darunter die Einführung eines Primärversorgungssystems. Auf Patientinnen, Patienten und Versicherte kommen höhere Zuzahlungen für Medikamente, Heil- und Verbandmittel zu, der Festzuschuss beim Zahnersatz sinkt und die Beitragsbemessungsgrenze wird höher angesetzt. Für Ehepartner, die sich nicht um Kinder unter sieben Jahren oder pflegebedürftige Angehörige kümmern, läuft die kostenlose Mitversicherung in der GKV aus. In den Beratungen, die bei Redaktionsschluss andauerten, ging es zuletzt vor allem um den Beitrag der Krankenhäuser. Der Bundesrat hatte sich für Erleichterungen ausgesprochen. Ziel war es, das Sparpaket noch vor der parlamentarischen Sommerpause durch den Bundestag verabschieden und von der Länderkammer absegnen zu lassen, um den Krankenkassen Planungssicherheit für 2027 zu geben.