Kurznachrichten

Von Dorothee Buschhaus Lesezeit 10 Minuten
Symbolbild: zwei Sprechblasen

Hier finden Sie Kurznachrichten zu gesundheitspolitisch relevanten Entwicklungen (Stand September 2024).

Neuer Vorstandsvorsitzender beim Medizinischen Dienst Nord

Helge Neuwerk ist ab 1. Oktober 2024 neuer Vorstandsvorsitzender des Medizinischen Dienstes Nord. Nach seiner Ausbildung bei der Hamburg-Münchner Ersatzkasse zu Beginn der 1990er Jahre studierte der gebürtige Hamburger Betriebswirtschaft in Brandenburg. Als Referent für Grundsatzfragen des Leistungsrechts bei der BKK des Bundesverkehrsministeriums hatte er anschließend immer wieder Berührungspunkte zu den Medizinischen Diensten. Nach mehrjähriger Vorstandstätigkeit für die SECURVITA Krankenkasse war der 54-Jährige zuletzt 13 Jahre lang als Bereichsleiter Service und stellvertretender Vorstand bei der BKK VBU (jetzt mkk-meine-krankenkasse) in Berlin tätig.

Neue Leiterin des KC Onkologie

Dr. Barbara Zimmer ist neue Leiterin des Kompetenz-Centrums Onkologie (KCO). Das KCO ist eine gemeinsame Einrichtung der Gemeinschaft der Medizinischen Dienste und beim Medizinischen Dienst Nordrhein angesiedelt. Es unterstützt die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände bei Fragen zur Versorgung von onkologisch erkrankten Patientinnen und Patienten, und es berät den GKV-Spitzenverband in der Gremienarbeit auf Bundesebene. Dr. Barbara Zimmer trat am 1. September 2024 die Nachfolge von Professor Dr. Axel Heyll an, der sich nach 24 Jahren in den Ruhestand verabschiedet hat. Als langjährige stellvertretende KCO-Leiterin bringt die Fachärztin für Internistische Hämatologie und Onkologie, die zudem die Master-Studiengänge Public Health mit Schwerpunkt Gesundheitsmanagement (MPH) und Medizinethik (MA) abgeschlossen hat, umfassende Erfahrungen und großes Fachwissen zu onkologischen Fragestellungen und zur Sozialmedizin mit. Ihre Schwerpunkte liegen in der Bewertung von onkologischen Arzneimitteln, Neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, bei Fragen zur Qualitätssicherung und in der Weiterentwicklung der onkologischen Versorgung.

Fortbildungsprogramm für die Medizinischen Dienste

Der Medizinische Dienst Bund hat die neue bundesweite Fortbildungsbroschüre 2025 veröffentlicht. Hier können die Mitarbeitenden der Medizinischen Dienste aus einem breiten Angebot an Fach- und Spezialseminaren zu aktuellen Themen der ärztlichen und pflegefachlichen Begutachtung und Beratung auswählen. Ergänzend gibt es auch Angebote, die die Mitarbeitenden in ihrer Rolle als Kommunikationsexpertinnen und -experten stärken. Die Veranstaltungen finden als Onlineseminare, in Präsenz oder als Kombination aus beidem statt.

Pflegekompetenzgesetz

Professionell Pflegende sollen künftig unter verbesserten Rahmenbedingungen arbeiten, sie sollen gemäß ihren Qualifikationen in der Versorgung mehr Befugnisse erhalten und ihre Kompetenzen besser einbringen können: Anfang September hat das Bundesministerium für Gesundheit den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Pflegekompetenz (Pflegekompetenzgesetz – PKG) vorgelegt. Von besonderer Bedeutung ist dabei für den Medizinischen Dienst die Regelung, nach der die Kompetenz von Pflegefachpersonen in ambulanten und stationären Einrichtungen stärker in den Prozess der Pflegebegutachtung eingebunden werden soll. Darüber hinaus enthält der Entwurf aber auch noch zahlreiche andere Regelungen, etwa zur Weiterentwicklung der Pflege(strukturen) und des Versorgungssystems, und geht damit über die im Dezember 2023 vorgestellten Eckpunkte weit hinaus. Die Stellungnahme des Medizinischen Dienstes Bund zum Referentenentwurf ist unter www.md-bund.de abrufbar.

Aktueller IGeL Podcast

›Apps auf Rezept – Digitale Gesundheitsanwendungen‹ ist das Thema eines aktuellen IGeL-Podcasts mit Sabine Wolter, Referentin für Gesundheit, Gesundheitsrecht und den Gesundheitsmarkt bei der Verbraucherzentrale NRW. Seit dem Jahr 2020 können Ärztinnen und Ärzte Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) verordnen. Die sogenannten Apps auf Rezept werden z.B. auf dem Smartphone oder Tablet heruntergeladen und sollen Menschen bei Therapien, bei der Überwachung, Behandlung oder Linderung von Erkrankungen unterstützen. Im Podcast fragen wir, welche Apps verschrieben werden, bei welchen Krankheiten sie zum Einsatz kommen und wie Patientinnen und Patienten davon profitieren können. Reinhören lohnt sich unter www.igel-monitor.de und auf allen relevanten Podcast-Plattformen.

Digitalisierung kommt an

Die überwiegende Mehrheit der Menschen hierzulande begrüßt die Digitalisierung im Gesundheitssystem, so das Ergebnis einer Umfrage unter 1140 Personen in Deutschland im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. Demzufolge halten 89% die Digitalisierung im Gesundheitswesen grundsätzlich für richtig, 71% wünschen sich dabei noch mehr Tempo. 83% erleben zudem, dass ihre Ärztinnen und Ärzte dem Thema Digitalisierung insgesamt aufgeschlossen gegenüberstehen. Gleichwohl gibt es auch Sorgen: Fast jede und jeder Zweite (48%) fühlt sich von der Digitalisierung im Gesundheitswesen auch überfordert. 53% der über 50-Jährigen und 42% der 16- bis 49-Jährigen haben solche Gefühle.

Kids im Krankenhaus

Immer häufiger werden Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 17 Jahren wegen psychischer Probleme im Krankenhaus behandelt. Gut 81 000 der rund 435 900 Kranken - hauspatientinnen und -patienten im Alter zwischen 10 und 17 Jahren wurden im Jahr 2022 aufgrund von psychischen Erkrankungen und Verhaltensstörungen stationär behandelt. Laut Statistischem Bundesamt (Destatis) entspricht dies 19 % aller Klinikfälle in dieser Altersgruppe. Dabei werden Mäd - chen mit dieser Diagnose häufiger im Krankenhaus behandelt (24 %) als Jungen (13 %). Nach Verletzungen und Vergiftungen stellten psychische Erkrankungen und Verhaltensstörun - gen die zweithäufigste Ursache für stationäre Behandlungen von Kindern und Jugendlichen dar.

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Mehr Suizide

Rund 10.300 Menschen starben im Jahr 2023 durch Suizid. Das waren 1,8% mehr Fälle als im Vorjahr und 3,1% weniger als im Durchschnitt der vergangenen zehn Jahre. Laut Zahlen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) ist die Verteilung zwischen Männern (73%) und Frauen (27%) dabei relativ konstant geblieben. Der Anstieg der Suizide im vergangenen Jahr sei insbesondere auf eine Zunahme bei den Frauen zurückzuführen (+8%), während es bei den Männern einen leichten Rückgang gab (-0,3%). An den Todesursachen insgesamt machten Suizide ähnlich wie in den Vorjahren einen Anteil von 1% aus. Knapp die Hälfte der Menschen, die im Jahr 2023 Suizid begingen, war 65 Jahre oder älter (46%), jede achte Person war mindestens 85 Jahre alt (12%). Gleichzeitig war jede 21.Person, die durch Suizid starb, jünger als 25 Jahre. Auch wenn die Zahl der Fälle in den jüngeren Altersgruppen geringer ist, so ist die suizidbedingte Sterblichkeit gerade bei jungen Menschen besonders hoch. Bei den 10- bis unter 25-Jährigen war Suizid im Jahr 2023 die häufigste Todesursache, vor Verkehrsunfällen und Krebs. 18% aller Todesfälle in diesem Alter waren Suizide. Zum Vergleich: In der Altersgruppe 85+ machten die Suizide 0,3% aller Todesursachen aus.

Mehr Patientenrechte

Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Stefan Schwartze, hat erneut eine Novellierung des 2013 in Kraft getretenen Patientenrechtegesetzes gefordert. Um die Rechte von Patientinnen und Patienten zu stärken, gebe es an vielen Stellen Handlungsbedarf. Beispielsweise müsse bei Behandlungsfehlern die Beweislast für Patientinnen und Patienten erleichtert werden. Schwartze fordert bessere Einsichtsrechte für Patienten und plädiert für die Einführung eines Registers der ›schlimmsten Ausnahmefälle‹. Gemeint sind Fehler, die in Krankenhäusern niemals vorkommen dürften. Damit teilt der Patientenbeauftragte die Forderung des Medizinischen Dienstes nach einer ›Never Event-Liste‹, in der diejenigen Fehler erfasst werden, die schwerwiegende Folgen für die Patientinnen und Patienten haben, aber einfach zu vermeiden wären. Die Stärkung der Patientenrechte wurde bereits Ende 2021 im Koalitionsvertrag festgeschrieben, doch bis heute ist wenig geschehen.

Eher in die Rente?

Ein Drittel der Erwerbstätigen ab 50 Jahren würde gern vor dem gesetzlichen Rentenalter aus dem Beruf aussteigen. Laut TK-Gesundheitsreport 2024 ›Fachkräftemangel: Was hält die Generation 50+ im Job?‹ wünschen sich 44% der Beschäftigten über 50 Jahren, die Angehörige pflegen, früher in den Ruhestand zu gehen. Bei jenen ohne Pflegeverantwortung im häuslichen Umfeld sind es 29,5%. Für den Report hatte das Institut für Betriebliche Gesundheitsberatung (IFBG) im Auftrag der Techniker Krankenkasse (TK) mehr als 1000 Erwerbstätige ab 50 Jahren befragt. Infos unter www.tk.de

Hitzetote in Europa

Die Bilanz dieses Jahres steht noch aus, aber bereits die Zahlen des Jahres 2023 sind alarmierend: Demnach haben Extremtemperaturen im Sommer 2023 in Europa zu über 47000 Hitzetoten geführt. Eine aktuelle Studie unter Federführung des ›Barcelona Institute for Global Health‹ wertete die Temperaturdaten und die Sterbedaten des Europäischen Statistikamtes (Eurostat) aus, um die Hitze-Übersterblichkeit in 35 europäischen Ländern zu schätzen. Im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung hatte Griechenland 2023 die meisten Hitzetoten (393 je eine Million Einwohner). Danach folgen Bulgarien (229), Italien (209) und Spanien (175). In Deutschland lag die Rate laut Studie bei 76 Todesfällen je eine Million Einwohner.


Stand Mai 2024

Mit der Pflegebegutachtung zufrieden

Die überwiegende Mehrheit, nämlich 86,5% der pflegebedürftigen Menschen, ist mit der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst zufrieden. Das ist das Ergebnis der bundesweiten Versichertenbefragung, die eine externe wissenschaftliche Stelle im Auftrag des Medizinischen Dienstes durchgeführt hat. Bei der Auswertung von insgesamt etwa 25000 Fragebögen aus dem Jahr 2023 waren knapp 90% der Befragten zufrieden mit der Gesprächsführung der Gutachterinnen und Gutachter in der Begutachtungssituation. Sie bewerteten die Mitarbeitenden als vertrauenswürdig, kompetent, einfühlsam und respektvoll im Umgang. Die repräsentative Befragung bestätigt, dass die Abläufe der Pflegebegutachtung aus Sicht der Versicherten gut organisiert sind. Besonders wichtig sind den Versicherten die Kompetenz der Gutachterinnen und Gutachter und genügend Zeit, um auf die individuelle Pflegesituation eingehen zu können. Infos auch unter www.md-bund.de und medizinischerdienst.de

Neue Aufgabe beim IQWiG

Dr.Michaela Eikermann übernimmt ab 1. Juni 2024 die stellvertretende Leitung des unabhängigen Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Die 51-Jährige hat seit 2015 beim Medizinischen Dienst Bund den Bereich Evidenzbasierte Medizin geleitet und in dieser Funktion wesentliche Konzepte und Projekte zur Evidenzbasierten Medizin entwickelt und auf den Weg gebracht. So hat sie unter anderem den IGeL-Monitor, der evidenzbasierte Bewertungen zu Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) veröffentlicht, verantwortet. So sehr der Medizinische Dienst Bund ihr Ausscheiden bedauert, so sehr wird sie ihre beim Medizinischen Dienst Bund erworbene Expertise in die neuen Aufgaben beim IQWiG einbringen können.

Hilfsmittelverzeichnis: 17 000 neue Aufnahmen

Rund 44 000 Produkte umfasst das Hilfs- und Pflegehilfsmittelverzeichnis (HMV) des GKV-Spitzenverbandes, das den gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen Orientierung bei der Bewilligung von Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln ermöglicht. Das HMV listet alle geprüften Hilfsmittel auf und ordnet sie bestimmten Produktgruppen zu, die anlass- und turnusmäßig fortgeschrieben werden. In den vergangenen fünf Jahren wurden 17 703 neue Produkte aufgenommen, 42 Produktgruppen fortgeschrieben und 9 170 Produkteinträge aktualisiert. Der aktuelle siebte Fortschreibungsbericht bezieht sich auf den Zeitraum von März 2023 bis Februar 2024. In dieser Zeit wurden unter anderem folgende Produkte beschleunigt in das Hilfsmittelverzeichnis aufgenommen: Vorlesesysteme für erblindete oder stark seheingeschränkte Menschen, die damit Informationen zu Grafiken abrufen können, orthopädische Roller mit drei Rädern, aber auch funkbasierte, drahtlose Pflegehilfsmittel zur Kommunikation, mit deren Hilfe Pflegebedürftige, die sich nicht verbal bemerkbar machen können, Hilfe rufen können.

Selbstbestimmungsgesetz verabschiedet

Der Bundestag hat am 12. April 2024 das Selbstbestimmungsgesetz verabschiedet. Das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) soll es einfacher machen für transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen, ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister und ihre Vornamen ändern zu lassen. Hierzu soll künftig eine Erklärung gegenüber dem Standesamt erfolgen können. Nach einer Frist soll eine erneute Änderung möglich sein. Eine gerichtliche Entscheidung und Sachverständigengutachten sind in Zukunft nicht mehr erforderlich. Die Änderungen sollen in allen wichtigen Dokumenten übernommen werden. Die Betroffenen haben das Recht, ihre Daten entsprechend ändern und das Dokument, etwa die Gesundheitskarte, neu ausstellen zu lassen.

Weniger Herzerkrankungen, mehr Diabetes

Herzerkrankungen nehmen in Deutschland seit Jahren stetig ab. Das bestätigt die aktuelle Datenauswertung für den Gesundheitsatlas Deutschland des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO). Demnach sank der Anteil der Menschen ab 30 Jahren mit einer koronaren Herzerkrankung (KHK) von 2017 bis 2022 um knapp 8%. Während 2017 noch 4,85 Millionen der ab 30 -Jährigen von einer koronaren Herzkrankheit betroffen waren, ist die Zahl der Betroffenen bis zum Jahr 2022 um etwa 108000 Personen auf 4,74 Millionen zurück ­ gegangen. Gleichzeitig nahmen die Erkrankungen Diabetes mellitus Typ 2 und Bluthochdruck, die Risikofaktoren für die Entstehung einer koronaren Herzkrankheit darstellen, zu: So ist der Anteil der Patientinnen und Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2 an der Gesamtbevölkerung von 10,9% im Jahr 2017 auf 11,1% im Jahr 2022 gestiegen (+1,9%). Auch beim Bluthochdruck ist ein Anstieg zu verzeichnen: Hier wuchs der Anteil der betroffenen Menschen an der Gesamtbevölkerung von 29,5% im Jahr 2017 auf 30% im Jahr 2022. Eine ausgewogene Ernährung, ausreichend Sport und Rauchverzicht sind wesentliche Präventionsmaß ­ nahmen, um koronarer Herzerkran ­ kung, Diabetes mellitus Typ 2 und Hypertonie vorzubeugen. Der Gesundheitsatlas Deutschland macht die aktuellen Entwicklungen für insgesamt 24 Erkrankungen bis auf Landkreis -Ebene transparent. Infos auch unter www.wido.de

DAK-Pflegereport

Die Situation der beruflichen Pflege in Deutschland wird sich mit dem Ausscheiden der Baby -Boomer-Generation massiv verschärfen, prognostiziert der Pflegereport der DAK Gesundheit. Demnach gab es 2023 mehr als 1 140300 professionell Pflegende in Deutschland. Mehr als 249500 von ihnen (21,9%) erreichen in den nächsten zehn Jahren das Renteneintrittsalter. In jedem Bun ­ desland muss dann im Schnitt rund ein Fünftel des Personals ersetzt werden – der Bedarf variiert zwischen 19,7% in Sachsen und 26,5% in Bremen. Der tatsächliche Bedarf dürfte angesichts einer steigenden Anzahl pflegebedürftiger Menschen weitaus größer sein. In den nächsten 25 Jahren werden rund 2,3 Millionen Menschen mehr als heute auf pflegerische Unterstützung angewiesen sein werden, vermutet Studienleiter Prof. Dr. Thomas Klie vom Institut AGP Sozialforschung, der die Auswirkungen der demografischen Entwicklung auf die pflegerische Versorgung untersucht hat. Infos unter www.dak-gesundheit.de

Aktuelle IGeL-Podcasts

Neue und aktuelle Themen bietet der IGeL-Podcast im Frühjahr: ›Gehören manche IGeL verboten?‹ lautet die Frage an den Patientenbeauftragten der Bundesregierung Stefan Schwartze. Er hatte dafür plädiert, umstrittene Selbstzahlerleistungen, die als schädlich eingeschätzt werden, zu verbieten und damit große Aufmerksamkeit und fachliche Diskussionen ausgelöst. Im IGeL-Podcast diskutiert Schwartze mit Dr. Michaela Eikermann, ehemalige Bereichsleiterin Evidenzbasierte Medizin beim Medizinischen Dienst Bund, ob ein Verbot eine adäquate Antwort auf diejenigen IGeL ist, die das Risiko bergen, mehr zu schaden als zu nutzen. Um Gesundheitsinformationen in sozialen Medien dreht sich ein weiterer IGeL-Podcast mit Dr. Birgit Schindler und Georg Rüschemeyer von Cochrane Deutschland. Das unabhängige Netzwerk postet auf Instagram regelmäßig relevante Gesundheitsinformationen für ein breites und junges Publikum. Im IGeL-Podcast ›Keine Angst vor Instagram‹ erzählen sie, wie es gelingt, komplexe Gesundheitsinformationen in die kurzen Formate der sozialen Medien zu bringen. Reinhören lohnt sich unter www.igel-monitor.de und auf allen relevanten Podcast-Plattformen.

Überarbeitete Richtlinie zu Cannabinoiden

Der Medizinische Dienst Bund hat die Richtlinie ›Begutachtungsanleitung Sozialmedizinische Begutachtung von Cannabinoiden nach §31 Absatz 6 SGB V‹ überarbeitet. Sie wurde am 18. September 2023 vom Medizinischen Dienst Bund erlassen, am 2. April 2024 vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) genehmigt und ist am 26. April 2024 in Kraft getreten. Die Überarbeitung der Richtlinie war insbesondere aufgrund der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 10. November 2022 notwendig geworden. Darin hatte das BSG den für die Begutachtung bei Cannabinoid-Verordnungen wichtigen Begriff der ›schwerwiegenden Erkrankung‹ näher konkretisiert und klargestellt, dass von einer schwerwiegenden Erkrankung auszugehen ist, wenn diese die Lebensqualität auf Dauer (mindestens sechs Monate) nachhaltig beeinträchtigt. Für die Beurteilung der Lebensqualität sei weniger auf die ärztlich festgestellte Diagnose, als vielmehr auf die Auswirkungen der Erkrankung auf die Aktivitäten und die Teilhabe abzustellen. Entsprechend sieht die Begutachtungsanleitung vor, die durch die Erkrankung hervorgerufenen Funktionsstörungen und -verluste sowie Schmerzen, Schwäche und den Hilfebedarf bei den Verrichtungen des täglichen Lebens, welche die Lebensqualität dauerhaft beeinträchtigen, als Kriterien für das Vorliegen einer schwerwiegenden Erkrankung heranzuziehen. Zudem wurde die Begutachtungsanleitung an den aktuellen Stand der Arzneimittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses und an das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln angepasst. Details zur überarbeiteten Richtlinie unter www.md-bund.de.

Zum Tod von Herbert Rebscher

Professor Dr.h.c. Herbert Rebscher ist am 23. März 2024 im Alter von 69 Jahren nach kurzer schwerer Krankheit verstorben. Der renommierte Gesundheitsökonom war von 2005 bis Ende 2016 Vorstandsvorsitzender der DAK-Gesundheit und leitete seit 2017 den wissenschaftlichen Beirat der bundesweit drittgrößten Krankenkasse. Zuvor war er von 1996 bis 2004 Vorstandsvorsitzender des Verbandes der Angestellten-Krankenkassen (VdAK). Von 1987 bis 1992 war Rebscher als stellvertretender Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes der Spitzenverbände der Krankenkassen (MDS) und dann bis 2004 als Vorstand des MDS tätig. hat maßgeblich daran mitgewirkt, Rolle und Aufgaben der Medizinischen Dienste als Beratungs- und Begutachtungsinstitution für die Kranken- und Pflegeversicherung auszubauen. Durch seine konzeptionellen Anstöße und sein Engagement hat er erheblich zur positiven Entwicklung der Medizinischen Dienste beigetragen.

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