Kompetenzerweiterung in der Pflege im zweiten Anlauf?

Von Steffen Bartzik Lesezeit 2 Minuten
Symbolbild: gestapelte Würfel mit Piktogrammen medizinischer Themen (Pillen, Spritze usw.)

Der Bundesrat, hat am 21. November 2025 das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege in den Vermittlungsausschuss überwiesen. Zum Redaktionsschluss des forum Anfang Dezember war unklar, wann das Gesetz in Kraft treten kann.

Das Gesetzesvorhaben basiert auf dem Entwurf zum Pflegekompetenzgesetz, der in der letzten Legislaturperiode aufgrund des Bruchs der Ampelkoalition und der anschließenden Neuwahl nicht mehr abschließend beraten werden konnte. Ziel des Gesetzes ist es, die Attraktivität der Pflegeberufe deutlich zu steigern, indem deren Kompetenzen erweitert und bürokratische Aufwände reduziert werden. Pflegefachpersonen sollen künftig bestimmte Leistungen, die bislang Ärztinnen und Ärzten vorbehalten waren, eigenverantwortlich durchführen können. Die konkreten Leistungen werden durch die Selbstverwaltung unter Beteiligung der Pflegeberufsverbände festgelegt. Über fachfremde Änderungsanträge, die im parlamentarischen Beratungsverfahren kurz vor dem Beschluss im Bundestag ergänzt worden waren, sollten Beitragssteigerungen in der GKV verhindert werden. Durch das Aussetzen der sogenannten Meistbegünstigungsklausel sollte der Anstieg der Ausgaben für Krankenhäuser um 1,8 Mrd. Euro verringert werden. Dies lehnen die Länder mehrheitlich u. a. mit Verweis auf die Einseitigkeit der finanziellen Belastung ab und überwiesen das Gesetz in den Vermittlungsausschuss.

Neuerungen für den Medizinischen Dienst

Für den Medizinischen Dienst würde das Gesetz grundlegende Neuerungen bringen. So soll der Medizinische Dienst Bund ein Modellprojekt beauftragen, in dem untersucht werden soll, wie das Zusammenspiel zwischen Medizinischem Dienst und professioneller Pflege bei der Pflegebegutachtung intensiviert werden kann. Der Medizinische Dienst Bund hatte sich in den Beratungen dafür eingesetzt, dass die Einstufung in Pflegegrade dabei in der Verantwortung des unabhängigen Medizinischen Dienstes bleibt. Damit können sich Versicherte auch weiterhin darauf verlassen, dass ihre Begutachtung frei von Interessenkonflikten und mit hoher gutachtlicher Expertise erfolgt.

Mit verschiedenen Maßnahmen sollen die Aufwände der Pflegedienste und Pflegeheime reduziert werden. Die Zusammenarbeit zwischen den heimrechtlichen Aufsichtsbehörden der Länder und dem Medizinischen Dienst soll gestärkt werden, indem die Überprüfung nach heimrechtlichen Vorschriften in Zukunft ganz oder teilweise durch den Medizinischen Dienst im Auftrag der Heimaufsichtsbehörden erfolgen kann. Dem Medizinische Dienst wird dadurch ermöglicht, zeitgleich mit der Qualitätsprüfung in einem Termin alle durch die Heimaufsichtsbehörden in ihrem Prüfauftrag näher bezeichneten Fragen zu klären. Außerdem wird die Möglichkeit, den Prüfrhythmus bei guter Qualität der Pflege auf zwei Jahre zu verlängern, nicht mehr auf vollstationäre Pflegeeinrichtungen begrenzt, sondern auf ambulante Pflegedienste und Tagespflegeeinrichtungen erweitert.

Das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege soll gemeinsam mit dem Pflegefachassistenzeinführungsgesetz, das das parlamentarische Beschlussverfahren bereits durchlaufen hat, den Auftakt für die Pflegereform der neuen Regierungskoalition darstellen. Mit den Empfehlungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe ›Zukunftspakt Pflege‹, die noch im Dezember 2025 vorliegen sollen, wird bereits das nächste Gesetzgebungsverfahren in der Pflege vorbereitet.

Redaktionsschluss 3. Dezember 2025

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