Das Bundesgesundheitsministerium kündigt eine Prüfung des Präventionsgesetz an. Die Fachwelt ist sich weitgehend einig: Ohne stärkere Einbindung der Kommunen und neue Finanzierungsregeln werden die Ziele des Gesetzes verfehlt.
Vor zehn Jahren trat das Präventionsgesetz nach mehreren vergeblichen Anläufen in Kraft. Als Politik, Wissenschaft und Gesundheitsverbände im vergangenen Jahr Bilanz zogen, fehlte es nicht an kritischen Stimmen. Ziel von Prävention sei die frühzeitige Vermeidung von Krankheiten, teuren Therapien und Pflegebedürftigkeit. »Doch unser Potenzial ist noch nicht ausgeschöpft«, sagte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken. Auf forum-Nachfrage kündigt das Ministerium jetzt eine ›Prüfung der Regelungsinhalte für eine gesetzliche Weiterentwicklung‹ an. Tatsächlich hat Deutschland im europäischen Vergleich noch deutlichen Nachholbedarf. Das hiesige Gesundheitssystem ist zwar europaweit eines der teuersten; aber die Zahl der gesunden Lebensjahre nach der Geburt liegt nach wie vor unter dem europäischen Durchschnitt.
›Stärkung gesunder Lebenswelten‹ war das Stichwort, an das die Reformer vor zehn Jahren neben der Ausweitung von Früherkennungsuntersuchungen und Impfschutz große Hoffnungen knüpften. In Schulen und Kitas, in Betrieben und Büros, in Pflegeheimen und Senioreneinrichtungen – überall dort, wo Menschen lernen, arbeiten und leben, sollten Gesundheitsförderung und Prävention künftig einen festen Platz haben. Tatsächlich haben die gesetzlichen Krankenkassen ihre Aktivitäten deutlich ausgeweitet. 2024 nahmen 10,8 Mio. Menschen an Kursen zu Themen wie gesunde Ernährung, Bewegung, Stressbewältigung, Suchtmittelreduktion und Stärkung psychischer Ressourcen und der Gesundheitskompetenz teil. 2015 waren es gerade einmal 3 Mio.
Ausgaben verdoppelt
Auch die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für Prävention und Gesundheitsförderung sind auf Druck des Gesetzgebers erstmals nach Jahren des Stillstands deutlich gestiegen; von 317 Mio. Euro (2015) auf rund 686 Mio. Euro im Jahr 2024. Der Anteil der Ausgaben für Verhaltensprävention, die auf die Veränderung des individuellen Verhaltens setzt, ging zugunsten der Gesundheitsförderung in Lebensund Arbeitswelten von 64% auf 27% zurück. Dennoch wächst seit Jahren die Kritik an dem Präventionsgesetz. In der Fachwelt hält man mittlerweile eine Neuausrichtung für zwingend.
Bislang finanzieren allein die Kranken- und Pflegekassen Prävention und Gesundheitsförderung.
Ganz oben auf der Reformwunschliste steht die Ausweitung der zahlungspflichtigen Akteure. Bislang finanzieren allein die Kranken- und Pflegekassen Prävention und Gesundheitsförderung. Der Berliner Gesundheitswissenschaftler Raimund Geene plädiert wie viele seiner Kollegen und Kolleginnen für eine finanzielle Beteiligung von Bund und Ländern, da es sich um eine gesamtpolitische Aufgabe handelt.
Mehr Kooperation auf föderaler Ebene
Auch die Nationale Präventionskonferenz (NPK), eine Arbeitsgemeinschaft von Kranken-, Unfall-, Renten- und Pflegeversicherung, spricht sich in ihrem zweiten Präventionsbericht für eine aufgabengerechte und gesicherte Finanzierungsbeteiligung aller Verantwortlichen auf allen föderalen Ebenen aus. Insbesondere der Auftrag des Gesetzgebers, soziale Ungleichheit bei der Verteilung von Gesundheitschancen zu verringern, könne nicht allein von den Sozialversicherungsträgern eingelöst werden. Der Öffentliche Gesundheitsdienst müsse Motor sein, um lokale und regionale Akteure und Akteurinnen in die Gesundheitsförderung einzubinden.
Die Probleme auf dem Weg zu mehr Chancengleichheit zeigen sich vor allem bei der betrieblichen Gesundheitsförderung. 2023 hätten nur 6% der Maßnahmen in Betrieben mit mindestens 20% an Beschäftigten ohne abgeschlossene Berufsausbildung stattgefunden, kritisiert Thomas Gerlinger, Gesundheitswissenschaftler an der Uni Bielefeld. Die meisten Angebote richteten sich an besserverdienende Erwerbstätige. Insgesamt wurden die Maßnahmen in diesem Bereich zwar verstärkt, doch mit rund 2 Mio. Personen wurden 2024 gerade einmal 4,9% der Erwerbstätigen erreicht.