Ergebnisqualität entscheidet: neue QPR in der ambulanten Pflege

Von Miriam Müller-Steineck Lesezeit 2 Minuten
Symbolbild: aufgeklappter Zollstock

Die Qualitätsprüfung von ambulanten Pflegediensten und ambulanten Betreuungsdiensten fokussiert ab sofort schwerpunktmäßig auf die Versorgungsqualität, auf Transparenz, Beratung und Fachgespräche. Details regeln die neuen Qualitätsprüfungs-Richtlinien.

Bei der Qualitätsprüfung in der ambulanten Pflege rückt der Fokus nun – wie auch bei der Qualitätsprüfung in stationären Pflegeeinrichtungen – auf die Frage ›Wie gut sind pflegebedürftige Menschen gepflegt und versorgt?‹ Mit den neuen Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) für die ambulante Pflege, die zum 1. Juli 2026 in Kraft getreten sind, prüft der Medizinische Dienst die Versorgungsqualität anhand umfassender Qualitätsaspekte statt formaler Strukturkriterien.

Perspektivwechsel

Qualität wird nicht mehr vorrangig über die Pflegedokumentation bewertet, sondern stärker über die fachlich begründete Einschätzung der tatsächlichen Versorgungs- und Betreuungssituation. Dieser Ansatz, der in der Qualitätsprüfung von stationären Pflegeeinrichtungen bereits seit 2019 umgesetzt wird, folgt dem seit 2017 geltenden erweiterten Pflegebedürftigkeitsbegriff. Dieser definiert Pflege nicht länger als Abfolge körperbezogener Verrichtungen, sondern macht die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit in bestimmten Aktivitäten und Lebensbereichen zum zentralen Merkmal von Pflegebedürftigkeit. Der Perspektivwechsel veränderte, was professionelle Pflege leisten soll und woran sie gemessen werden kann.

Auf Basis einer Stichprobe von zufällig ausgewählten versorgten Pflegebedürftigen erfasst das Prüfteam zu jedem Qualitätsaspekt Informationen, wertet diese anhand von Leitfragen aus und bewertet sie abschließend. Anders als bei der bisherigen dokumentationsorientierten Qualitätsprüfung gewinnen nun Hausbesuche, Gespräche mit pflegebedürftigen Menschen und ihren An- und Zugehörigen sowie Fachgespräche mit Pflegefachpersonen eine besondere Bedeutung.

Was ändert sich?

Bei der Prüfung von ambulanten Pflegeeinrichtungen werden fünf Qualitätsbereiche unterschieden: Sie umfassen unabhängig von vereinbarten Leistungen zu prüfende Aspekte (z.B. Aufnahmemanagement, Erfassung von Risiken und Gefahren, Anzeichen einer Destabilisierung der Versorgungssituation), die Versorgung im Rahmen der individuell vereinbarten Leistungen (z.B. Unterstützung bei der Körperpflege oder Betreuung), Maßnahmen im Rahmen ärztlich verordneter Leistungen (z. B. Medikamentengabe) bis hin zu sonstigen Qualitätsaspekten der personenbezogenen Prüfung (z. B. Gewaltsituationen) und der einrichtungsbezogenen Prüfung (z. B. Aussagen zum Qualitätsmanagement).

Aus dem Zusammenspiel aller Aspekte entsteht ein Gesamtbild, das eine differenzierte Beurteilung ermöglicht.

Bewertet wird anhand eines vierstufigen Bewertungssystems (A–D). Hier sind insbesondere die Stufen C und D relevant, da sie auf Pflegesituationen mit möglichen Risiken oder bereits eingetretenen negativen Folgen hinweisen. Aus dem Zusammenspiel aller Aspekte entsteht ein Gesamtbild, das eine differenzierte Beurteilung ermöglicht und die pflegefachliche Einschätzung zur Kernkompetenz macht.

Die neuen QPR sollen sichtbar machen, wenn die Versorgungssicherheit eines pflegebedürftigen Menschen gefährdet ist, wenn An- und Zugehörige an Grenzen stoßen, es Anzeichen von Vernachlässigung, Gewalt oder Missbrauch gibt, die in häuslichen Pflegesituationen häufig im Verborgenen bleiben. Und sie sollen einen Rahmen schaffen, der es ermöglicht, diese sensiblen Themen anzusprechen.

Die spezialisierte Pflege, also die außerklinische Intensivpflege und die psychiatrische häusliche Pflege, wird in den neuen Richtlinien ebenfalls berücksichtigt.

Fazit

Die neuen QPR in der ambulanten Pflege dienen der Qualitätsentwicklung und fördern die interne Qualitätsarbeit von Pflegediensten. Die Sicherheit und das Wohlergehen der Menschen, die auf pflegerische Versorgung angewiesen sind, bleiben dabei der unverrückbare Maßstab.

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