Gut ein Jahr nach dem Amtsantritt der neuen Bundesregierung nehmen die dringend notwendigen Gesundheitsreformen Gestalt an. Im ersten Halbjahr 2026 hat das Bundesgesundheitsministerium etliche Gesetz- und Referentenentwürfe vorgelegt, die dem Muster folgen, Qualität und Effizienz der Versorgung zu verbessern, den Zugang zu Leistungen zu sichern, dies aber auch stringenter zu reglementieren und dafür die Digitalisierung konsequent zu nutzen.
Seit Jahresbeginn wird offensichtlich, dass das Bundesgesundheitsministerium unter der Leitung von Nina Warken in den Monaten zuvor hart an Reformplänen gearbeitet hat, und zwar ziemlich geräuschlos. Als Erstes wurde die Krankenhausreform aufgeschnürt und mit den Ländern neu verhandelt. Das Grundkonzept, das auf Konzentration und Spezialisierung der künftigen Klinikstandorte abzielt, blieb, wurde aber in der Umsetzung für die Länder aufgrund von mehr (zeitlich begrenzten) Ausnahmen erleichtert. Das Anpassungsgesetz ist beschlossen und wird von den Ländern umgesetzt.
Erste Effekte der Klinikreform werden sichtbar
Am weitesten ist Nordrhein-Westfalen, das bereits vor dem Bund eine landeseigene Klinikreform gestartet hat; sie ist mit der Einführung von 60 Leistungsgruppen in Kombination mit spezifischen Strukturvorgaben zur Blaupause für alle Länder geworden. Die ersten positiven Wirkungen sind sichtbar, wie aus dem im Mai veröffentlichten KrankenhausReport des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) hervorgeht. Bei den Leistungen der Spezialversorgung wie der Orthopädie, der Gefäßchirurgie oder der Krebschirurgie wurde die Zahl der operierenden Krankenhaus-Standorte um rund die Hälfte auf 137 reduziert. Nur diese Kliniken werden noch die vorgesehene Vorhaltevergütung erhalten. Der Spezialisierungseffekt könnte die Ergebnisqualität erheblich verbessern: So wurden im zweiten Quartal 2025 insgesamt 3% der Fälle an Standorten ohne Zuweisung einer Leistungsgruppe operiert, während es 2023 noch 17% waren.
Ungewiss bleibt, ob mit der Krankenhausreform ein anderes Effizienzpotenzial erschlossen werden kann: die Ambulantisierung. Von den im Jahr 2024 abgerechneten 15,2 Mio. Krankenhausfällen könnten laut WIdO 8,6 Mio. Fälle auch ambulant erbracht werden – oder sie wären teils sogar vermeidbar. Damit würde die Zahl der Belegungstage der Klinikstationen um 42%, die Kosten für stationäre Versorgung könnten um 39% sinken. Natürlich müssten die ambulanten Leistungen vergütet werden – aber erheblich günstiger, weil der »teure Bedarf der Rund-um-die Uhr-Betreuung entfällt«, so Studienautor David Scheller-Kreinsen. Daten aus Nordrhein-Westfalen zeigen laut WIdO allerdings (noch?) keinen solchen Effekt aufgrund der Krankenhausreform.
Spargesetz: Druck auf Kostenstrukturen
Ein erheblicher Druck in diese Richtung könnte von dem Ende April durch das Bundeskabinett beschlossene Gesetz zur Beitragssatzstabilisierung in der GKV ausgehen. Zwei Maßnahmen treffen die Kliniken besonders hart: erstens die generelle Begrenzung des Ausgabenanstiegs auf die Veränderung der Grundlohnrate (2027 bis 2029 jeweils vermindert um einen Prozentpunkt), zweitens durch die Abschaffung der vollen Refinanzierung der Pflegepersonalkosten durch eine Begrenzung der Zuwächse des Pflegebudgets auf das Wachstum der Grundlohnrate minus ein Prozent 2027 bis 2029. Ausgabenanstiege von 10% auf geschätzt 111 Mrd. Euro wie in diesem Jahr oder aktuelle Forderungen nach einer Erhöhung des Pflegebudgets um 12% wären danach nicht mehr durchsetzbar. Die Krankenhäuser, ihre Träger, aber auch die Länder als Planungsverantwortliche stehen damit vor der Wahl: Sie reformieren Leistungs- und Kostenstrukturen durchgreifend – oder sie riskieren ruinöse Verluste. Bei unveränderten Produktions- und Kostenstrukturen, so haben die Gesundheitsökonomen Boris Augurzky und Henrik Bergschneider vom Institut for Health Care Business errechnet, führt das Spargesetz dazu, dass der Anteil der Kliniken mit Verlust von derzeit 29 auf 67% im nächsten Jahr und 2030 sogar auf 80% steigt. Die Minus-Umsatzrendite würde dann 6% betragen, das wäre für die Träger nicht mehr kompensierbar.
Steuerung statt Beliebigkeit
Andere Reformgesetze wie die für die Notfallversorgung, digitale Innovationen und für das Primärversorgungssystem – setzen beim Zugang zu Gesundheitsleistungen an. Das Ziel ist, die in Deutschland traditionelle Beliebigkeit des Zugangs zu praktisch jeder Versorgungsebene nach Bedarf und Dringlichkeit zu steuern, insbesondere auch, um knappe Ressourcen zu schonen und den Zugang zur Versorgung zu sichern.
Die Notfallreform beseitigt Fehlanreize und Versorgungslücken, die dazu geführt haben, dass Patientinnen und Patienten unnötig stationär im Krankenhaus aufgenommen werden. Dazu werden die hinter den Rufnummern 112 und 116 117 stehenden Dienste miteinander verknüpft, Leitstellen geschaffen, einheitliche digital unterstützte Ersteinschätzungsinstrumente und der Rettungseinsatz sowie die durch ihn erbrachten ärztlichen Behandlungsmaßnahmen eine GKV-Leistung. Damit wird vermieden, dass Betroffene unnötig ins Krankenhaus transportiert und dort aufgenommen werden, weil nur dann der Einsatz des Rettungsdienstes von den Kassen bezahlt wird. An Kliniken, die zur Notfallversorgung geeignet sind, werden integrierte Notfallzentren mit einem gemeinsamen Tresen von Klinik- und Vertragsärzten eingerichtet, die über Notwendigkeit, Dringlichkeit und Art der Versorgung entscheiden.
Das geplante Primärversorgungssystem – eine Konzeption soll bis zur Sommerpause des Bundestages vorliegen – beschränkt den Zugang zu den meisten Fachärzten. Der Regelfall soll die Überweisung durch die hausärztliche Praxis werden, die eine stärkere Steuerungs- und Koordinationsfunktion bekommt. Mit dem schon vorliegenden Entwurf für ein Gesetz für digitale Innovationen im Gesundheitswesen werden komplett neue Zugangswege zur Versorgung eröffnet: Neben dem Hausarzt und neben der 116 117 soll auch ein digitaler Zugang über eine ePA-App den Patientinnen und Patienten Hilfe und im Bedarfsfall die geeignete Ärztin oder den geeigneten Arzt vermitteln. Der Zugang zur fachärztlichen Praxis soll durch eine E-Überweisung vereinfacht werden, der Austausch von Patientendaten zwischen verschiedenen Versorgungsebenen digitalisiert werden.
Inzwischen deuten aktuelle Daten der Krankenkassen darauf hin, dass das Defizit im nächsten Jahr nicht bei rund 15 Mrd. Euro, sondern bei mehr als 18 Mrd. Euro liegen dürfte. Ein harter Sparkurs und stringente Reformen sind dabei zwei Seiten der gleichen Münze. Beides erfordert Opfer und die Bereitschaft, unbequeme Wege zu bestreiten.
Die Gesundheitsbilanz von Schwarz-Rot
Insgesamt zehn Gesetze sind im ersten Halbjahr 2026 in Kraft getreten, beschlossen oder in die Beratungen gestartet.
Beschlossene und/oder schon in Kraft getretene Gesetze
- Änderung des Transplantationsgesetzes: Ermöglichung der Überkreuz-Lebendspende unter Nichtverwandten
- Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Qualifikationen für Heilberufe
- Gesetz zur Anpassung der Krankenhausreform, derzeit in der Umsetzung
- Gesetz zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung: Sicherung der Arzneiversorgung in ländlichen Regionen, Ausweitung von Apothekerbefugnissen
- Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
- Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz: Verhinderung des Missbrauchs von Lachgas und anderen psychoaktiven Stoffen.
Gesetze in den Beratungen
- Medizinregistergesetz: Verbesserung der Datenqualität der rund 350 Medizinregister, Ermöglichung des Datenaustausches unter den Registern; Stand: kurz vor Abschluss der Beratungen
- Gesetz für Daten und digitale Innovationen im Gesundheitswesen: Erweiterung der ePA, neue Digitalanwendungen, digitaler Datenaustausch unter Leistungserbringern, Recht auf Interoperabilität; Stand: Referentenentwurf
- Gesetz zur Stabilisierung der GKV-Beitragssätze: Ziel ist Ausgabeneinsparung von bis zu 20 Mrd. Euro ab 2027; Stand: Kabinettsbeschluss; Inkrafttreten bis zur Sommerpause geplant
- Gesetz zur Reform der Notfallversorgung; Stand: Kabinettsbeschluss.
- Pflegeneuordnungsgesetz; Stand: Referentenentwurf
- Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes; Stand: in den parlamentarischen Beratungen
Stand 25.6. 2026