Im Maßregelvollzug – Therapie statt Strafe

Von Diana Arnold Lesezeit 4 Minuten
In einer Spiegelscherbe spiegelt sich ein Gesicht.

Begeht ein Mensch aufgrund einer psychischen Erkrankung eine Straftat und wird daraufhin vom Gericht als schuldunfähig beurteilt, wird er im Maßregelvollzug untergebracht. Dort soll er geheilt statt bestraft werden. Doch die Einrichtungen sind bundesweit überlastet.

Die Mauern sind mehrere Meter hoch, alle Fenster vergittert, die Türen fest verschlossen, jeder Winkel ist mit Kameras ausgestattet. Es handelt sich nicht um ein Gefängnis, die Bewohner und wenigen Bewohnerinnen (etwa 6 %) sind Patienten des Maßregelvollzugs. Sie haben eine Straftat begangen, wurden aber aufgrund eines forensischen Gutachtens vom Gericht für schuldunfähig befunden, da eine psychische Erkrankung oder Suchtverhalten der Tat zugrunde lag. In solchen Fällen ordnet das Gericht eine Maßregel an, das heißt, die Freiheit wird entzogen und eine psychiatrische Behandlung auferlegt.

Patienten statt Straftäter

Die Straftaten im Maßregelvollzug umfassen gefährliche Körperverletzung, Mord, Brandstiftung und seltener Sexualdelikte. Der Maßregelvollzug leistet daher einen Spagat: Die gesicherte Unterbringung soll die Gesellschaft vor weiteren Straftaten schützen. Zugleich gibt es einen Heilungsauftrag. Das Fachpersonal des Maßregelvollzugs spricht daher auch von Patienten statt von Straftätern.

Etwa zwei Drittel der Patientinnen und Patienten haben eine psychische Erkrankung und werden in einer forensischen Psychiatrie untergebracht. Ein weiteres Drittel wird mit Suchtproblemen in eine Entziehungseinrichtung eingewiesen. Allerdings ist diese klare Abgrenzung, wie sie § 63 und § 64 StGB vorsehen, eher Theorie: »Es kommt fast kein einziger schizophren erkrankter Patient mehr ohne zusätzliches Drogenproblem zu uns,« erklärt Jutta Muysers, stellvertretende Leiterin des forensischen Referats der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) und bis zum Ruhestand Fachbereichsleiterin der forensischen Psychiatrie in Langenfeld.

Menschen mit psychischen Erkrankungen sind nicht gefährlicher, gewalttätiger oder häufiger straffällig als Menschen ohne psychische Erkrankungen.

Von denjenigen, die nicht ausschließlich suchtkrank sind, leiden ca. 70 % unter einer schizophrenen Psychose. Doch in mehreren Studien ließ sich nachweisen, dass die soziale Prägung (zum Beispiel eigene Gewalterfahrungen) eine größere Rolle für Gewalttätigkeit spielt als die psychische Erkrankung. »Menschen mit psychischen Erkrankungen sind nicht gefährlicher, gewalttätiger oder häufiger straffällig als Menschen ohne psychische Erkrankungen,« erklärt Prof. Dr. Andreas Heinz, Seniorprofessor an der Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie Tübingen.

Therapie statt Strafe

Viele Patientinnen und Patienten erleben den Maßregelvollzug als stabilen Alltag nach einer Phase des psychischen Ausnahmezustands. Restriktionen wie Freiheitsentzug, Überwachung oder eine strenge Hausordnung können im besten Fall auch Struktur und Versorgung der Grundbedürfnisse wie Wohn- und Rückzugsraum bedeuten.

Doch die Patientinnen und Patienten kommen nicht freiwillig in den Maßregelvollzug und müssen sich im ersten Schritt auf eine Therapie einlassen. Dieses Fundament kann viel Vertrauensarbeit und Zeit beanspruchen. Anschließend wird ein Therapieplan aus individuell zusammengesetzten Elementen entwickelt. Dazu gehört die medikamentöse Therapie mit Psychopharmaka. In Einzel- und Gruppengesprächen werden Gesprächs- oder Verhaltenstherapie sowie tiefenpsychologische Verfahren angewandt. Aus der Auseinandersetzung mit der Straftat ergeben sich ebenfalls spezifische Maßnahmen, zum Beispiel Antiaggressionstrainings.

Neben den medizinischen und psychotherapeutischen Interventionen braucht es Arbeits- und Beschäftigungstherapien, die an die Fähigkeiten und Vorlieben der Patienten anknüpfen: In großen, gut strukturierten Einrichtungen kann das von der Gartenarbeit über die Theatergruppe bis hin zur Bürotätigkeit reichen. Auch schulische und berufliche Ausbildungen können abgeschlossen werden. Die Sport- und Bewegungstherapie hilft vielen, den Körper bewusster wahrzunehmen und Impulse zu regulieren.

Lassen regelmäßig geprüfte Therapieerfolge es zu, darf eine Patientin bzw. ein Patient das Gelände in Begleitung einer Pflegekraft verlassen. Im nächsten Schritt sind Freigänge und Beurlaubung möglich. Auch die Entlassung – nach durchschnittlich zehn Jahren – kann dann thematisiert werden. Dafür braucht es stabile Anschlussstrukturen, vor allem Wohnraum und zuverlässige ambulante Nachsorgeangebote, die auf forensische Psychiatrie spezialisiert sind.

Ideal und Wirklichkeit

Doch all diese Bausteine lassen sich nur dann optimal zusammensetzen, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Dass dies zunehmend seltener der Fall ist, zeigt eine Umfrage der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e. V. (DGPPN) aus dem Jahr 2021, die sich an die bundesweit 78 Einrichtungen des Maßregelvollzugs richtete. Von diesen nahmen 45 an der Umfrage teil, in denen 7.500 von deutschlandweit insgesamt ca. 13.000 Patientinnen und Patienten untergebracht sind.

Viele erforderliche Therapieangebote können aus finanziellen oder personellen Gründen nicht angeboten werden.

Die Ergebnisse zeigen, dass sich der Maßregelvollzug in einer Krise befindet: Fast 60 % der Einrichtungen gaben an, dass erforderliche Therapieangebote aus finanziellen oder personellen Gründen nicht angeboten werden können. Mehr als zwei Drittel (68,5 %) sind deutlich überbelegt: In Patientenzimmern werden mehr als die vorgesehenen Betten aufgestellt, wichtige Therapie- und Isolationsräume umfunktioniert. Einzelzimmer gibt es kaum. Die räumliche Enge schürt Aggressionen: Ein Drittel der Kliniken berichtet über zunehmende körperliche Übergriffe auf Mitpatienten und Personal. Das wiederum erschwert die Arbeitsbedingungen und verstärkt das ohnehin schon erhebliche Personalproblem: Es fehlen 20 % Pflegekräfte, zudem Ärztinnen und Ärzte sowie Therapeuten.

All diese Faktoren verzögern eine erfolgreiche Therapie und damit die Entlassung. Nicht nur werden die Einrichtungen immer voller und handlungsunfähiger – ein offenkundiger Teufelskreis. Auch die Lebenszeit, die die Patientinnen und Patienten in den hohen Mauern des Maßregelvollzugs verbringen, wird zunehmend länger.

Perspektiven

Für die Entlassung ist der Therapieerfolg maßgeblich. Gelingen trotz aller Widrigkeiten Therapie und Nachsorge, ist die Prognose vergleichsweise gut: Während aus dem Justizvollzug entlassene Straftäter bis zu 70 % rückfällig werden, kommen Patientinnen und Patienten des Maßregelvollzugs zu ca. 15 % erneut die Verwahrung.

Doch welche Rolle spielt die allgemeinpsychiatrische Versorgung, bevor die psychische Erkrankung zur Straftat führt? Und wie ist sichergestellt, dass die Krankheit nicht erneut ausbricht und zu einer Straftat führt? Dazu braucht es ein engmaschiges Netz ambulanter Versorgungsstrukturen. »Aber ich habe nicht den Eindruck, dass es schon gute Netzwerke gibt oder dass die Netzwerke, die da sind, gut genug sind,« bemängelt Jutta Muysers.

Der Hamburger Psychiatrieplan 2025, der Anfang des Jahres vorgestellt wurde, setzt auf Prävention, damit es gar nicht erst zur Straffälligkeit kommt. Er hat sich die bessere Vernetzung und Koordination von medizinischen Fachkräften, Gemeinden und spezialisierten Projekten zum Ziel gemacht. Dazu sollen niedrigschwellige und aufsuchende Angebote geschaffen werden für Personen, die aufgrund von Erkrankung und Überforderung, Obdachlosigkeit und anderer Hindernisse schwer zu erreichen sind, die sich selbst kaum Hilfe suchen und deswegen immer wieder durch bestehende Raster fallen und womöglich auch straffällig werden. Ein wesentliches Element des Psychiatrieplans, für den jährlich ca. 7 Millionen Euro eingeplant werden, ist der Aufbau von sieben gemeindepsychiatrischen Verbünden, die Patientinnen und Patienten dauerhaft und verbindlich statt nur punktuell in Krisen versorgen sollen.

Bestehende forensische Institutsambulanzen, die Menschen nach der Entlassung aus dem Maßregelvollzug versorgen, sollen um dezentrale Einrichtungen ergänzt werden und bei der Rückkehr in ein straffreies Leben unterstützen. Mit all diesen Maßnahmen könnte nicht nur der Maßregelvollzug entlastet werden. Viele Menschen hätten zudem eine Perspektive jenseits der Abwärtsspirale aus Krankheit und Gewalt.

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