Versicherte haben Anspruch auf eine mehrkostenfreie Hilfsmittelversorgung, das heißt, sie müssen für die von ihnen benötigten Hilfsmittel und die damit verbundenen Dienstleistungen maximal 10 Euro je Monat dazuzahlen. Entscheiden sich Versicherte für Hilfsmittel oder zusätzliche Leistungen, die über das Maß des Notwendgien hinausgehen, müssen sie die Mehrkosten selber tragen. Etwa vier Fünftel der Hilfsmittel werden ohne Mehrkosten abgegeben. 2023 wurden im Mittel 149 Euro hinzugezahlt.
- Für Hörhilfen betragen die durchschnittlichen Mehrkosten 1505,04 Euro.
- Für Gehhilfen betragen die durchschnittlichen Mehrkosten 177,02 Euro.
- Für Sehhilfen betragen die durchschnittlichen Mehrkosten 170,71 Euro.
Die Zahlen sind dem Sechsten Bericht des GKV-Spitzenverbandes über die Entwicklung der Mehrkostenvereinbarungen für Versorgungen mit Hilfsmittelleistungen 2023 entnommen.