Wer im Krankenhaus behandelt wird, muss darauf vertrauen können, dass medizinische Qualitätsstandards eingehalten werden. Mithilfe der neuen LOPS-Richtline prüft der Medizinische Dienst, ob Krankenhäuser die Qualitätskriterien für die nach der Krankenhausreform vorgesehenen Leistungsgruppen einhalten.
Dr. Stefan Gronemeyer, Vorstandsvorsitzender des Medizinischen Dienstes Bund, erklärt, worum es dabei geht. Die vom Medizinischen Dienst Bund erlassene Richtlinie ›Prüfungen zur Erfüllung von Qualitätskriterien der Leistungsgruppen und von OPS-Strukturmerkmalen‹ ist seit dem 24.Mai 2025 in Kraft. Sie wurde am 13.Mai 2025 vom Bundesgesundheitsministerium genehmigt und löst die Richtlinie zur Prüfung von Strukturmerkmalen nach OPS-Kodes ab.
Herr Dr. Gronemeyer, was bedeutet LOPS und was steckt hinter der neuen Richtlinie?
Gemeint sind die Prüfungen von Qualitätskriterien der Leistungsgruppen und von OPS-Strukturmerkmalen, die Krankenhäuser zu erfüllen haben, um bestimmte Leistungen anbieten und abrechnen zu können. Mit dem Ende 2024 in Kraft getretenen Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz werden Leistungen, die ein Krankenhaus erbringt, in sogenannte Leistungsgruppen eingeteilt. Der Medizinische Dienst prüft, ob das Krankenhaus die erforderlichen Qualifikationen, die Anzahl und Verfügbarkeit des Personals vorhält, um nach anerkanntem medizinischem Standard z. B. eine Stammzelltransplantation oder eine Schlaganfallbehandlung durchführen zu können. Die Versicherten müssen darauf vertrauen können, dass die Versorgungsqualität stimmt. Das ist der Kern der Reform und dazu sollen die Prüfungen beitragen.
Warum verbindet die Richtlinie die Leistungsgruppenprüfung mit den bisherigen OPS-Strukturprüfungen?
Die LOPS-Richtline regelt beide Prüfungsarten in einer Richtlinie. Damit schafft sie die Grundlage für eine einheitliche Umsetzung und trägt wesentlich zur Sicherstellung einer qualitätsgerechten und einheitlichen Prüfpraxis bei. Ziel ist es, die Prüfungen sowohl für die Krankenhäuser als auch für den Medizinischen Dienst praxistauglich und aufwandsarm auszugestalten.

Welche Vorteile ergeben sich?
Mit der Richtlinie wird erreicht, dass die Prüfungen einheitlich und aufeinander abgestimmt durchgeführt werden können. Ein Beispiel: Da für beide Prüfungen häufig dieselben Unterlagen notwendig sind, sollen sie nicht mehrfach eingereicht werden müssen. Viele Unterlagen, die dem Medizinischen Dienst vorliegen, können mehrjährig genutzt werden, wie z. B. Nachweise über fachliche Erfahrungen, Ausbildungen sowie Gerätenachweise.
Wann starten die Prüfungen? Wıe werden sie beauftragt?
Leistungsgruppenprüfungen beauftragen die für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörden sowie die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen. Im Unterschied dazu erteilt den Auftrag für eine OPS-Strukturprüfung das Krankenhaus.
Durchgeführt werden die Leistungsgruppenprüfungen von dem Medizinischen Dienst, der für den jeweiligen Krankenhausstandort zuständig ist. Für das Auftrags- und Unterlagenmanagement zwischen Auftraggebern von Leistungsgruppenprüfungen und dem Medizinischen Dienst hat die Gemeinschaft der Medizinischen Dienste ein Web-Portal entwickelt – ein weiterer wichtiger Schritt zur Digitalisierung und Vereinfachung der Prozesse.
Die Leistungsgruppenprüfungen sind bis spätestens 30.September 2025 zu beauftragen und bis spätestens 30. Juni 2026 abzuschließen. Die Auftragsunterlagen sind auf der Internetseite des für den Krankenhausstandort zuständigen Medizinischen Dienstes veröffentlicht. Die jeweiligen Landesseiten findet man über das gemeinsame Internetportal der Medizinischen Dienste www.medizinischerdienst.de.