Was kommt nach dem Amalgam-Aus?

Von Dr. Harald Strippel Lesezeit 2 Minuten
Ein Gorilla mit geöffnetem Maul

Seit Anfang des Jahres ist in der Europäischen Union Amalgam als Füllstoff für Zähne weitgehend verboten. Nun kommen andere Materialien zum Einsatz.

Amalgam ist eine Legierung aus Quecksilber und Metallspänen. Es wird in weichem Zustand in den Zahn eingebracht und härtet aus. Als Material für Zahnfüllungen hat es eine lange Tradition. Es wird bereits in einem chinesischen Arzneibuch aus dem Jahr 659 beschrieben und 1528 vom Ulmer Stadtarzt Johann Stocker empfohlen.

Ausgehärtete Amalgamfüllungen geben Quecksilber in minimalen, unschädlichen Mengen ab. Aber beim Legen der Füllungen und auch bei Feuerbestattungen werden trotz eingesetzter Filtertechnologien Quecksilberrückstände freigesetzt. Und in viel größerem Maßstab wird Quecksilber durch Kohleverbrennung zur Energiegewinnung in die Luft getragen. Das Metall verteilt sich weltweit auch im Wasser und findet letztlich seinen Weg in die Nahrungskette.

Zuzahlungsfreie Zahnfüllungen

Die Europäische Union (EU) sieht Gefahren für die menschliche Gesundheit durch Quecksilber. Sie hat Dentalamalgam und auch quecksilberhaltige Leuchten in der EU weitgehend verboten und verweist auf verfügbare quecksilberfreie Alternativen. Amalgam soll nur noch zum Einsatz kommen, wenn die Zahnärztin oder der Zahnarzt dies aufgrund spezifischer medizinischer Erfordernisse beim jeweiligen Patienten für zwingend notwendig hält. Die Weiterverwendung von Amalgam dürfte aber eher gering ausfallen.

Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf die Versorgung mit anerkannten und erprobten plastischen Füllungsmaterialien. Im Frontzahnbereich sind dies adhäsiv – also mit Klebemitteln – befestigte Kompositfüllungen ohne Mehrfarbentechnik. Im Seitenzahnbereich sind es in Ausnahmefällen ebenfalls adhäsiv befestigte Füllungen. Diese Versorgungen sind zuzahlungsfrei, die Krankenkasse übernimmt die Kosten vollständig. Bei aufwendigeren Füllungsarten übernimmt sie die Kosten in Höhe der zuzahlungsfreien Versorgung, die Mehrkosten müssen die Versicherten selbst tragen. Der Gesetzgeber hat diese Mehrkostenregelung bereits 1996 eingeführt.

Für die ab Anfang 2025 mehrkostenfreie Versorgung im Seitenzahnbereich hat der zahnärztliche Bewertungsausschuss zwei Materialien benannt: selbstadhäsive (selbstklebende) Materialien sowie im Ausnahmefall Bulk-Fill-Komposite. Bei den selbstadhäsiven Materialien handelt es sich um Glasionomerzemente. Sie benötigen keine zusätzlichen Klebemittel, die in einem separaten Arbeitsschritt aufgetragen werden müssten. Ist eine Füllung mit selbstadhäsiven Materialien nicht möglich, z. B. wegen der Ausdehnung und Lage des Hohlraums, sind Bulk-Fill-Komposite die zuzahlungsfreie Versorgung. Sie können in größeren Portionen in die Zahnläsionen eingebracht und rascher als andere Komposite lichtgehärtet werden. Gleichzeitig wurde die zahnärztliche Vergütung insbesondere für größere Füllungen erhöht.

Laut einer Stichprobe aus dem Jahr 2001 verwendeten zahnärztliche Praxen in elf Bundesländern für 16% der Füllungen Amalgam. 2023 wurden bei GKV-Versicherten bundesweit nur noch 2,1% Amalgamfüllungen verzeichnet. Offenkundig sind die Tage des Amalgams nach jahrhundertelangem Einsatz gezählt. Es stehen gleichwertige Alternativen ohne finanzielle Mehrbelastung für die Versicherten zur Verfügung.

Karies vermeiden

Davon abgesehen ist es besser, Schäden durch Karies von vornherein zu vermeiden. Das gelingt durch Public-Health-Maßnahmen, die den Zuckerkonsum einschränken und Fluoridanwendungen sowie die Mundhygiene fördern.

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